Yoga und Bergluft
Wellness , Yoga und Retreats

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNG DIESER BEDINGUNGEN
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit Franziska, Grunwald–im folgenden Veranstalter genannt – ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit den genannten Bedingungen einverstanden.


2.VERTRAGSSCHLUSS
Den Kursen und Retreats liegt jeweils ein Dienstvertrag zugrunde, der nur wirksam zustande kommt, wenn Sie nach Ihrer verbindlichen Anmeldung eine Bestätigung durch den Veranstalter erhalten. Ihre Anmeldung kann schriftlich (Brief oder E-Mail) entgegengenommen werden. Ihre Einladung und die Rechnung erhalten Sie umgehend nach der Bestätigung.


3. ZAHLUNGSWEISE
Die Zahlung Ihrer Teilnehmergebühr Kaution erfolgt binnen 14 Tagen nach Rechnungseingang per Überweisung, in jedem Falle jedoch vor Kursbeginn.
Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung per Überweisung ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Empfängers. Sollte zum Fälligkeitstermin noch keine Zahlung erfolgt sein, behält sich der Veranstalter vor, den Kursplatz anderweitig zu vergeben.

4. ABSAGE UND KÜNDIGUNG DURCH DEN TEILNEHMER
Ist Ihnen die Teilnahme an einem, von Ihnen gebuchten Kurs oder Retreat, nicht möglich, können Sie bis 48h vor Kursbeginn einen Ersatzteilnehmer benennen. Dieser nimmt an Ihrer Stelle an dem Kurs teil. Sie bleiben jedoch Vertragspartner vom Veranstalter. Dies verpflichtet Sie trotzdem zur Zahlung der Kursgebühr. Sie sind verpflichtet sich intern mit Ihrem genannten Ersatzteilnehmer über den Kostenausgleich zu einigen. Die Ummeldung bedarf in jedem Falle der Schriftform, wobei diese bei Mitteilung per E-Mail gewahrt ist.

Sollten Sie aus dringlichen, persönlichen Gründen, Ihre Anmeldung stornieren/kündigen und keine Ersatzperson benennen, so fallen folgende Gebühren an:
a) 10% der vereinbarten Kursgebühr, wenn die schriftliche Stornierung bis 7 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums zugeht.
b) 50% der vertraglich vereinbarten Kursgebühr, wenn die schriftliche Stornierung zwischen 6 und 2 Tagen vor Beginn des Leistungszeitraums zugeht
c) 100% des vertraglich vereinbarten Kursgebühr, wenn die schriftliche Stornierung weniger als 48 Stunden vor Beginn des Leistungszeitraums zugeht.
Kündigungen/Stornierungen bedürfen in jedem Falle der Schriftform, wobei diese bei Erklärung per E-Mail gewahrt ist.


5. ABSAGE DES GESAMTEN KURSES DURCH DEN VERANSTALTER
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Kurs bzw. die Veranstaltung aus dringenden Gründen (z.B. zu geringe Teilnehmerzahl oder Krankheit des Trainers) abzusagen. In diesem Fall werden Ihnen die bereits überwiesenen Teilnehmergebühren zurückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere wegen Verdienstausfalls, entgangenen Gewinns, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art oder Ansprüchen Dritter gegen den Veranstalter sind in diesem Falle ausgeschlossen. Angemeldete Teilnehmer werden über derartige Änderungen in einem angemessenen Zeitraum vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn informiert.


6. ABSAGE EINZELNER KURSEINHEITEN DURCH DEN VERANSTALTER
Bei Ausfällen einzelner Kurseinheiten wegen höherer Gewalt (wie etwa Naturkatastrophen, Streik, Krankheit des Kursleiters, Nichtverfügbarkeit des Kursraumes) stellt der Teilnehmer den Veranstalter von jeglichen Ersatzansprüchen frei. Der Veranstalter behält sich vor, einen geeigneten Ersatztermin anzubieten. Auch steht es dem Veranstalter frei, andere Kursleiter ohne Vorankündigung einzusetzen.

7. KULANZREGELUNG FÜR VERSÄUMTE STUNDEN
Sollten Kurseinheiten aus triftigen Gründen (Krankheit, arbeitsbedingte Verschiebungen o.ä.) versäumt werden, besteht die Möglichkeit maximal einen Fehltermin je Kurszeitraum erstattet, oder mit einem Folgekurs verrechnet zu bekommen.
Weiterhin übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Schäden an Eigentum und Gesundheit die vor und nach dem Kurs, insbesondere bei An- und Abfahrt der Teilnehmer entstehen sowie für den Verlust der vom Teilnehmer zu den Veranstaltungen eingebrachten Sachen, einschl. PKW.


8. HAFTUNG
Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters zurückzuführen sind. Ebenso solche, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen oder um sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

 
 
 
 
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